Lohn - News

Änderungen in der Personalverrechnung im Jahr 2025:


Lohnsteuertarifstufen

Die Lohnsteuertarifstufen werden angepasst. Die neuen Grenzbeträge für die Tarifstufen sind wie folgt 

1: bis 13.308 Euro: 0 %

13.308 bis 21.617 Euro: 20 %

21.617 bis 35.836 Euro: 30 %

35.836 bis 69.166 Euro: 40 %

69.166 bis 103.072 Euro: 48 %

Über 103.072 Euro: 50 %


Reisekostenvergütungen

Die Tagesgelder für Inlandsdienstreisen werden von 26,40 Euro auf 30 Euro und das Nächtigungsgeld von 15 Euro auf 17 Euro angehoben 

1. Das Kilometergeld wird für PKW von 0,42 Euro auf 0,50 Euro erhöht 


1.Sachbezug für Wohnraum

Die sachbezugsfreie Wohnfläche wird ab 2025 auf 35 m² erhöht. Gemeinschaftsräume werden künftig aliquot und nicht mehr voll zugerechnet 


1.Behindertenausgleichstaxe

Die monatliche Ausgleichstaxe pro offene „Pflichtstelle“ beträgt für das Jahr 2025 

Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern: 335 Euro

Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern: 472 Euro

Arbeitgeber ab 400 Arbeitnehmern: 499 Euro

Dienstgeberbeitrag (DB)

Ab 2025 gilt ein genereller DB-Satz von 3,7 %, ohne dass zusätzliche lohngestaltende Vorschriften nötig sind


Voraussichtliche Änderungen für das Jahr 2024:


Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 beträgt 1,035.
Es ergeben sich für das Jahr 2024 voraussichtlich nachstehende veränderliche Werte:
•    Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 518,44 Euro
•    Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 777,66 Euro
•    Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.060,00 Euro (täglich 202,00 Euro)
•    Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.120,00 Euro
•    Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 7.070,00 Euro


Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2024:
•    bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
•    über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
•    über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro: 2 Prozent
•    über 2.306,00 Euro: 3 Prozent


Anhebung der pauschalen Dienstgeberabgabe
ab 1.1.2024 wird die pauschale Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten von 16,4 % auf 19,4 % angehoben.
Die pauschale Dienstgeberabgabe ist zu entrichten, wenn die Summe der laufenden Beitragsgrundlagen aller im Unternehmen tätigen geringfügig Beschäftigten die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Wert für 2024: € 777,66 (518,44 x 1,5)


Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
•    bei Angestellten, Arbeiter und freien Dienstnehmern von 6 % auf 5,90 % (AN/AG je 2,95%) und
•    bei Lehrlingen von 2,4 % auf 2,3 % (AN/AG je 1,15%)
•    Senkung betrifft nur Entgelte ab € 2.306,-- pro Monat

Steuerfreie Überstundenzuschläge
•    Mit 1.1.2024 wird der monatliche Freibetrag für Überstunden (§ 68 Abs. 2 EstG) von € 86,– auf € 120,– angehoben.
•    Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt jedoch eine Sonderregelung: Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch € 200,– steuerfrei.
Freibetrag für SEG-Zulagen bzw SFN-Zuschläge
•    Darüber hinaus wird der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für die Überstundenzuschläge für Sonntags, Feiertags- und Nachtarbeit erhöht von € 360,- auf € 400,-


Verlängerung der abgabenfreien Teuerungsprämien für 2024 möglich (bis zu € 3.000,- pro Arbeitnehmer) jedoch nur, wenn der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht
•    Wohl nur durch Kollektivvertrag möglich!!!


Es gibt allerdings noch unzählige Änderungen ab dem Jahr 2024 die auf Anfrage gerne näher erläutert werden können, hier ein kleiner Auszug dazu:

Geplante Arbeiter Kündigungsfristen wurden nicht umgesetzt

Kündigungsbestimmungen im Hotel & Gastgewerbe ist nach wie vor eine beweispflicht notwendig, dass es sich um eine Saisonbranche handelt....

Änderungen um Mutterschutzgesetz

Familienzeitbonus

Erweiterung in der Pflegefreistellung

Änderungen in der Altersteilzeit

Sachbezug bei Dienstwohnungen

Homeoffice  Gesetzespaket nun unbefristet gültig (insb. Hoemeoffice-Pauschale)


und es gäbe noch jede Menge Änderungen...


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